Schadengutachten
Im Schadenfall ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für ein Schadengutachten ratsam. Nicht immer ist der Schaden so oberflächlich, wie er auf den ersten Blick aussieht. Oftmals sind darunter liegende Bereiche des Boots oder der Yacht mit betroffen oder es ergeben sich Auswirkungen an ganz anderen Stellen, die der Nichtfachmann nicht in Betracht zieht.
Ein späteres Geltendmachen ohne Schadengutachten ist häufig nicht möglich, daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld den Schaden einer genauen Untersuchung zu unterziehen. Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und Wertverlust werden durch den Sachverständigen ermittelt und fundiert festgelegt.
LIERMANN NAUTIC ist ein vom VBS e.V. – Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V.
akkreditiertes Sachverständigenbüro und bietet Ihnen eine kurzfristige Begutachtung des Schadens vor Ort und die Erstellung eines auch vor Gericht verwertbaren Gutachtens für Ihre Boots-Versicherung inkl. Restwert-Ermittlung. Gerne übernehmen wir die Abwicklung des Schriftverkehrs mit Ihrer Versicherung.
Haftpflichtschaden
In diesem Fall sind Sie der Geschädigte. Sie haben somit die freie Wahl des Gutachters. Vor Ort nehmen wir den Schaden auf und erstellen ein Gutachten. Dieses Gutachten reichen wir für Sie bei der gegnerischen Versicherung ein. Sobald diese die Freigabe zur Reparatur erteilt, können Sie Ihre Yacht bei einer Werft Ihrer Wahl instand setzen lassen.
Kaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden haben Sie einen Schaden verursacht. Somit haben Sie nicht die freie Wahl des Gutachters. Hier bestimmt normalerweise Ihre Versicherung den Gutachter. Gerne nehmen wir Kontakt mit der Versicherung auf, ob wir in Ihrem Fall tätig werden dürfen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung
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E 7° 12'48.563
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Sachverständigen- und Ingenieurbüros
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